Freiburg Skyline bei Sonnenuntergang
TAXIBUND
Leistung 04

Krankenbeförderung

Wir bringen Sie sicher und pünktlich zu Arztterminen, Dialyse- oder Strahlenbehandlungen und wieder zurück — mit geschultem Fahrpersonal und, wenn nötig, barrierefreien Fahrzeugen.

Abrechnung

So läuft die Abrechnung ab

1. Verordnung besorgen

  • Ihr Arzt stellt Ihnen eine „Verordnung einer Krankenbeförderung" (Muster 4) aus.
  • Bei planbaren, regelmäßigen Fahrten (z. B. Dialyse) genügt oft eine Dauerverordnung.

2. Genehmigung durch die Krankenkasse

  • Je nach Krankenkasse ist vor der ersten Fahrt eine Genehmigung erforderlich — bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Kasse.
  • Bei Fahrten zur ambulanten Behandlung mit vergleichbarer Beeinträchtigung ist häufig keine gesonderte Genehmigung nötig.

3. Fahrt bei uns buchen

  • Verordnung bereithalten und Fahrt telefonisch oder über das Kontaktformular anfragen.
  • Wir stimmen Abhol- und Rückfahrzeit mit Ihnen ab.

4. Abrechnung nach der Fahrt

  • Wir rechnen in der Regel direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sofern ein entsprechender Vertrag besteht.
  • Die gesetzliche Zuzahlung (in der Regel 10 % des Fahrpreises, mind. 5 €, max. 10 €) zahlen Sie direkt an uns.
  • Ohne Abrechnungsvertrag erhalten Sie eine Quittung zur Einreichung bei Ihrer Kasse.

Hinweis: Die genauen Regelungen zur Genehmigungspflicht und Zuzahlung unterscheiden sich je nach Krankenkasse und Behandlungsart. Sprechen Sie uns gerne an — wir beraten Sie zu Ihrer konkreten Situation.

BILDPLATZHALTER — Krankenbeförderung / barrierefreies Fahrzeug