Abrechnung
So läuft die Abrechnung ab
1. Verordnung besorgen
- Ihr Arzt stellt Ihnen eine „Verordnung einer Krankenbeförderung" (Muster 4) aus.
- Bei planbaren, regelmäßigen Fahrten (z. B. Dialyse) genügt oft eine Dauerverordnung.
2. Genehmigung durch die Krankenkasse
- Je nach Krankenkasse ist vor der ersten Fahrt eine Genehmigung erforderlich — bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Kasse.
- Bei Fahrten zur ambulanten Behandlung mit vergleichbarer Beeinträchtigung ist häufig keine gesonderte Genehmigung nötig.
3. Fahrt bei uns buchen
- Verordnung bereithalten und Fahrt telefonisch oder über das Kontaktformular anfragen.
- Wir stimmen Abhol- und Rückfahrzeit mit Ihnen ab.
4. Abrechnung nach der Fahrt
- Wir rechnen in der Regel direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sofern ein entsprechender Vertrag besteht.
- Die gesetzliche Zuzahlung (in der Regel 10 % des Fahrpreises, mind. 5 €, max. 10 €) zahlen Sie direkt an uns.
- Ohne Abrechnungsvertrag erhalten Sie eine Quittung zur Einreichung bei Ihrer Kasse.
Hinweis: Die genauen Regelungen zur Genehmigungspflicht und Zuzahlung unterscheiden sich je nach Krankenkasse und Behandlungsart. Sprechen Sie uns gerne an — wir beraten Sie zu Ihrer konkreten Situation.